IMPRESSUM:

Verantwortlich:

Computerstickerei Hoiß
  Gabriele Hoiß
Kirchsteig 3
83109 Tattenhausen
Mail: info(at)stickerei-hoiss.de
Telefon: Produktion Rosenheim: 08067 7528
Büro München: 089 9619 6837
Telefax: 08067 881537
Mobil: 0175 2142242
Amtliche Steuernummer: 156/230/50472
USt-ID: DE814201520

DISCLAIMER:

Ich möchte hiermit ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der gelinkten Webseiten habe. Aus diesem Grunde distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Web-Seiten auf meiner gesamten Website inklusive aller Unterseiten sowie deren Unterlinks und anderen Weiterleitungsmechanismen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage ausgebrachten Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen führen. Sollte ich auf diesen Seite durch Copyright geschütztes Material ohne Zustimmung des Autors unabsichtlich veröffentlicht haben, bitte ich um Verständigung durch Email. Sämtliche Bild- oder Textstellen sowie Verknüpfungen aller Art, durch welche Markenzeichen, geschützte Namen, Berechtigungen etc. in irgendeiner Art von mir ohne Berechtigung in jedweder Weise verwendet werden, werden von mir nach einer Verständigung des Eigentümers umgehend entfernt. Alle Markenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Berechtigten.
Aufgrund der oben angeführten Hinweise der sofortigen Anerkennung der Rechte anderer verzichten Sie beim Besuch auf diesen Webseiten auf sämtliche Rechtsmittel gegen mich.


AGB: § 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma Computerstickerei Hoiß mit dem Auftraggeber.
Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verwendet, die von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichen, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma Computerstickerei Hoiß.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote der Firma Computerstickerei Hoiß sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Sie erlangen Verbindlichkeit entweder durch die Lieferung oder durch die Bestätigung des Auftrags.
(3) Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.

(4) Mitteilungen
(a) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die
gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mailadresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E- Mail gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(5) Musterteile
Musteranfertigungen sind kostenpflichtig. Im Auftragsfall können Sie diese mit der gesamten Ware besticken lassen oder erhalten hierfür für das Muster zu einen Sonderpreis.

§ 3 Zahlung
(1) Die Preise in unseren Angeboten gelten ab Firmensitz der Computerstickerei Hoiß ohne Verpackung. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteueränderung nach Erscheinen des Angebots erfolgen ist die Firma Computerstickerei Hoiß zur Berechnung der erhöhten Mehrwertsteuer berechtigt.
(2) Bei Erstlieferung ist die Vergütung sofort per Bankeinzugsermächtigung des Auftragsgebers gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung bei Übergabe fällig, soweit nichts anderes vereinbart wird.
(3) Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 14 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.

§ 4 Lieferung und Versand
(1)Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden
sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind sowie das Muster freigegeben ist. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
(2)Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Betriebsstörung, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbaren Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
(3)Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrags wegen verspäteter Lieferung
oder Nichterfüllung des Vertrags können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf ein Verschulden der Computerstickerei Hoiß zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
(4)Wir stellen alle Waren mit einem Paketdienstleister zu.
(5)Mit Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen oder den Auftraggeber direkt
hat die Firma Computerstickerei Hoiß ihre Leistungspflicht erbracht und geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über.
(6)Für jede Bestellung berechnen wir einen pauschalen Versand- und Verpackungskostenanteil in Höhe von 6,90 € pro Paket (versichert). Lieferungen ins Ausland sowie auf die inländischen Inseln und Expresslieferungen werden gesondert berechnet.
Nachnahmegebühren des jeweiligen Paketdienstes gehen (Rechtsprechung anteilig) in
Höhe von 5,00 € zu Lasten des Auftraggebers.
(7)Bei Bestellung des Auftraggebers über einem Warenwert von 250,00 € liefern wir versand- und verpackungskostenfrei, wenn der Auftraggeber zusätzlich zur Bestickung Handelsware über uns bezieht. Eventuell anfallende Nachnahmekosten werden weiterhin berechnet.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Firma Computerstickerei Hoiß gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung im Eigentum der Firma Computerstickerei Hoiß.
(2) Der Auftraggeber Händler, er berechtigt, die Waren der Firma Computerstickerei Hoiß ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab.
(3) Sofern die von der Firma Computerstickerei Hoiß gelieferten Waren verarbeitet werden, wird uns an der neuen Sache ein Eigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung eingeräumt.

§ 6 Rückgaberecht
(1) Artikel, die für den Auftraggeber speziell mit individuellen Schriften und Logos bestickt wurden, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
(2) Einwandfrei original verpackte Ware ohne Bestickung und Bedruckung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt umgetauscht oder gutgeschrieben.
(3) Die Rücksendung muss ausreichend frankiert werden. Eine Annahme ist sonst nicht
möglich. Das Porto wird bei berechtigter Rücksendung erstattet.

§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Die Firma Computerstickerei Hoiß übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige
Abweichung der Qualität, Passform, Farbe, Ausrüstung und Dessins der gelieferten Ware von unseren Beschreibungen und Mustern.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich gegenüber der Firma Computerstickerei Hoiß mitzuteilen.
Unterlässt er dies, so kann er gegenüber der Firma Computerstickerei Hoiß keine Gewährleistungsansprüche wegen des Fehlers geltend machen.
(4) Die Computerstickerei Hoiß haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber verursacht wurden. Für Fehler, die durch eine Behandlung der Textilien entgegen unseren im Innenetiketten der Textilien angebrachten Pflegehinweise entstehen, haftet die Firma Die Computerstickerei Hoiß genauso wenig wie für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.
(5) Im Falle eines Mangels der Ware ist die Firma Computerstickerei Hoiß nach ihrer Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, so kann der Auftraggeber Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

§ 8 Haftung
(1) Die Computerstickerei Hoiß haftet für Vorsatz und grobe Nachlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
(2) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Bei angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware erfolgt die Bestickung auf Gefahr des Auftraggebers. Haftungsansprüche, die sich dadurch ergeben können, dass Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche oder Stickbildversatz durch Fehlsteuerungen der Maschinen entstehen, werden nicht anerkannt.

§ 9 Stickdesign
Die Stickdateien, die für die vom Auftraggeber gewünschte Stickerei angefertigt werden, sind als Umsetzung eines Logos in Stiche unsere geistige Leistung und können nur dadurch geschützt werden, dass diese Daten nicht herausgegeben werden. Die anteiligen Kosten für den Auftraggeber werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Herausgabe der Daten. Diese verbleiben zur weiteren Verwendung ausschließlich bei der Computerstickerei Hoiß.

§ 10 Datenschutz
Die Firma Computerstickerei Hoiß erhebt vom Auftraggeber ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und Vertragsabwicklung notwendig sind. Wir verpflichten uns, diese Daten nicht an Dritte weiterzuleiten sowie diese mit ihm zumutbaren technischen und mechanischen Einrichtungen gegen den Zugriff Dritter zu schützen.

§ 11 Urheberrechte
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Sofern der Auftraggeber die Computerstickerei Hoiß mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind.
Der Auftraggeber stellt die Computerstickerei Hoiß von allen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die Dritte gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die Firma Computerstickerei Hoiß berechtigt, auch den Schaden, der ihr durch die notwenige Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

§ 12 Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Lieferungen von uns ist Rosenheim.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Bedingungen nicht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

VERSAND: Die Versandkosten innerhalb Deutschland betragen pauschal 6,90 Euro
Lieferungen ins Ausland sowie auf die inländischen Inseln und Expresslieferungen werden gesondert berechnet.
Nachnahmegebühren des jeweiligen Paketdienstes gehen (Rechtsprechung anteilig) in Höhe von 5,00 € zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Bestellung des Auftraggebers über einem Warenwert von 250,00 € liefern wir versand- und verpackungskostenfrei, wenn der Auftraggeber zusätzlich zur Bestickung Handelsware über uns bezieht. Eventuell anfallende Nachnahmekosten werden weiterhin berechnet.